Wegweiser durch die Berufslehre

4.6. Wiederholung der Prüfungen

Die Abschlussprüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Die Wiederholungen finden in der Regel im Rahmen der nächsten ordentlichen Prüfungen statt.
Bereits bestandene Qualifikationsbereiche müssen nicht wiederholt werden, vorbehältlich strengerer Anforderungen in der jeweiligen Bildungsverordnung. Auf Wunsch kann auch die gesamte Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall werden nur die Noten der letzten Prüfung berücksichtigt, unabhängig davon, welches Ergebnis erzielt wurde.

BBV Art. 33