Wegweiser durch die Berufslehre

3.3.4. Freikurse

Lernende können bei genügenden Leistungen in Betrieb und Berufsfachschule während maximal eines Halbtags pro Woche Freikurse besuchen (zum Beispiel den Vorbereitungskurs für die Berufsmaturität nach Abschluss der Grundbildung (BM2)). Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.
Im Streitfall entscheidet die zuständige kantonale Behörde.

BBG Art. 22 Abs. 3; BBV Art. 20 Abs. 1