Wegweiser durch die Berufslehre

1.1 Drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung schliesst mit einer Prüfung ab, führt zum eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung zur eidg. Berufsmaturität (BM).